Rechtsprechung
   BVerwG, 19.08.1977 - VII P 42.77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,5677
BVerwG, 19.08.1977 - VII P 42.77 (https://dejure.org/1977,5677)
BVerwG, Entscheidung vom 19.08.1977 - VII P 42.77 (https://dejure.org/1977,5677)
BVerwG, Entscheidung vom 19. August 1977 - VII P 42.77 (https://dejure.org/1977,5677)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1977,5677) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Höchste Vergütungsgruppe - BAT - Vergütung - Ausschluß der Mitbestimmung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 07.11.1975 - VII P 8.74

    Vergleich zwischen Angestellten und Beamten - Mitwirkung des Personalrates bei

    Auszug aus BVerwG, 19.08.1977 - 7 P 42.77
    Die behauptete Abweichung des angefochtenen Beschlusses von den Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. November 1975 - BVerwG VII P 8.74 - und vom 9. November 1962 - BVerwG VII P 13.61 - liegt nicht vor, und zwar bereits deswegen, weil diese Beschlüsse zu Vorschriften ergangen sind, die in entscheidungserheblicher Hinsicht von der für den angefochtenen Beschluß maßgeblichen Vorschrift zumindest dem Wortlaut nach abweichen.
  • BVerwG, 09.11.1962 - VII P 13.61
    Auszug aus BVerwG, 19.08.1977 - 7 P 42.77
    Die behauptete Abweichung des angefochtenen Beschlusses von den Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. November 1975 - BVerwG VII P 8.74 - und vom 9. November 1962 - BVerwG VII P 13.61 - liegt nicht vor, und zwar bereits deswegen, weil diese Beschlüsse zu Vorschriften ergangen sind, die in entscheidungserheblicher Hinsicht von der für den angefochtenen Beschluß maßgeblichen Vorschrift zumindest dem Wortlaut nach abweichen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht